Autonome Tage:
Die schulautonomen Tage werden von den Klassenforum vorgeschlagen und im Schulforum beschlossen.
Abmeldungen:
Eine Abmeldung von der schulischen Nachmittagsbetreuung ist nur zum Ende des Semestern möglich.
Beurlaubung von Schüler/innen:
Einzelne Stunden bis zu einem Tag können von der Klassenlehrerin genehmigt werden. Zwei Tage bis zu einer Woche bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigen Gründen auszusprechen (Arztbesuche, Familienfeiern, Beerdigungen...). Eine verbilligte Urlaubsreise zu einem Termin außerhalb der Ferienzeit ist kein hinreichender Grund!
Direktion:
Schulleiterin ist Frau VOL Sigrid Kodritsch und ist für sie von Montag, Mittwoch und Donnerstag ab 7:30 Uhr bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde unter 04358/2379 und unter 0664/60689-6451 oder unter direktion@vs-jakling.ksn.at zu erreichen.
Elternsprechtage:
An unserer Schule finden jährlich zwei Elternsprechtage an Nachmittagen statt, der erste im November der zweite Anfang Mai.
Elternvertretung:
Wir haben sehr aktive Elternvertreter in jeder Klasse an unserer Schule. Sie stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Handyverbot/Smartwatch:
In der Schule herrscht Handyverbot/Smartwatchverbot! Falls ihr Kind ein Handy mit hat, muss es ab 7:30 Uhr ausgeschaltet werden und darf erst nach Verlassen des Schulhauses wieder eingeschaltet werden.
Impfungen:
Notwendige Impfungen werden von den Amtsärztinnen in der Schule durchgeführt. Geimpft werden kann nur, wenn Impfpass und Einverständniserklärung vorliegen.
Klassenforum:
Innerhalb der ersten 6 Wochen eines Schuljahres wird in jeder Klasse die erste Sitzung des Klassenforums abgehalten. Dabei werden Klassenelternvertreter und Stellvertreter gewählt, und wichtige Fragen der Erziehung und des Unterrichts erörtert. Die Einladung ergeht an alle Eltern.
Krankmeldung:
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, so geben Sie bitte der Klassenlehrerin Bescheid. Nur in Ausnahmefällen sollte die Meldung über die Direktion erfolgen. Wenn ein Kind länger als 3 Tage ohne Krankmeldung fehlt, muss eine Meldung an die Bezirkshauptmannschaft erfolgen.
Läuse:
Sobald Sie an Ihrem Kind Lausbefall feststellen darf es nicht mehr in die Schule kommen. Bitte verständigen Sie unverzüglich die Lehrerin und treffen Sie geeignete Maßnahmen. In jeder Apotheke wird man Sie gerne beraten.
Nachmittagsbetreuung:
An unserer Schule wird an 5 Tagen der Woche eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Sie beginnt um sofort nach Unterrichtsende und dauert bis 16 Uhr, außer freitags, da endet die Nachmittagsbetreuung um 14 Uhr.
QMS – Qualität macht Schule
QMS ist das Qualitätsmanagementsystem für Schulen und wird seit dem Schuljahr 2021/22 bundesweit in allen Schularten umgesetzt. QMS versteht sich als pädagogisches Qualitätsmanagementsystem, das Lernen und die Schüler/innen stehen im Mittelpunkt der Qualitätsarbeit. An Schulqualität zu arbeiten bedeutet, Ziele und Maßnahmen zu setzen, damit lernen und lehren gut gelingen können. Die Schule entwickelt sich ständig auf diese Weise als lernende Organisation weiter.
Schulbus:
Die Anträge für die Benützung des Schulbusses (Taxi Enterprise) werden am Schuljahresende bzw. zu Schulbeginn in der Schule ausgeteilt.
Schulmilch:
Die Schulmilch, Kakao, Vanille- oder Erdbeermilch sowie Holunder oder Himbeersäfte und Fruchtjoghurt werden von den Familien Kollmann geliefert. Eine Bestellung ist jeweils für 1 Monat möglich.
Schultasche:
Bitte achten Sie stets darauf, dass sich in der Schultasche Ihres Kindes keine unnötigen Sachen befinden, die das Gewicht der Tasche zusätzlich erhöhen. Leiten Sie Ihr Kind frühzeitig dazu an, die Schultasche täglich neu zu packen und nur das mitzunehmen, was an diesem Tag gebraucht wird.
Schuleinschreibung:
Die Einschreibung für das Schuljahr 2023/24 findet am am Beginn des Jahres 2024 statt. Einzuschreiben sind alle schulpflichtigen Kinder, das sind alle zwischen dem 1. September 2018 und 31. August 2019 geborenen Kinder. Weiters können auch Kinder, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2019 geboren wurden, vorgestellt werden. Für diese Kinder muss laut SchPflG § 7 von den Eltern oder Erziehungsberechtigten ein Antrag auf vorzeitige Aufnahme bei der Schulleitung eingebracht werden. Mitzubringen sind: Geburtsurkunde, Meldezettel, Nachweis über religiöses Bekenntnis, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass der Mutter und E-Card des Kindes. In jedem Fall sind die Kinder persönlich vorzustellen.
Sprachheilunterricht:
Für Kinder mit leichten bis mittelschweren Sprachstörungen stehen uns ausgebildete Sprachheillehrer zur Verfügung. Allerdings kann die Betreuung nur dann von Erfolg sein, wenn die notwendige Unterstützung von zu Hause gegeben ist.
Störungsfreier Unterricht:
Um einen möglichst störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, bitten wir um Verständnis, dass Gespräche mit der Klassenlehrerin ausschließlich außerhalb der Unterrichtszeit geführt werden können. Auch eine Verzögerung des Unterrichtsbeginnes oder eine Verlängerung der Pause durch ein Elterngespräch ist nicht akzeptabel.
Wertsachen:
Für Geldbeträge und Wertsachen übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Am besten, Sie geben dem Kind erforderliche Geldbeträge möglichst genau mit.
Zahnprophylaxe:
Zweimal jährlich kommt eine Mitarbeiterin von der Zahnschule des BFI an die Schule, um die Zahngesundheit der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen und sie im richtigen Umgang mit Mundhygiene zu unterrichten.